Geländer werden in den meisten Fällen als Absturzsicherung am Bau eingesetzt. Die Anforderungen und Geltungsbereiche werden in der Norm SIA 358 festgehalten.

Es gibt eine Vielzahl verschiedenster Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Geländer. Eine der am häufigsten verbauten Geländerarten ist das Staketengeländer. In seiner Form zurückhaltend und schlicht gestaltet, fügt es sich in jegliche Umgebung ein ohne grosse Aufmerksamkeit zu erlangen.

Geländer mit Füllung können beinahe beliebig gestaltet werden. Ob Glas, Lochblech, Streckmetall, Kunststoffplatten oder ähnliches, fast alles ist möglich.

 

Geländer mit Traversen oder CNS-Seilen gelten als übersteigbar und sind mit der Norm SIA 358 nicht zu vereinbaren. Als Personenführungselement oder ausser halb der genannten SIA-Norm dürfen sie jedoch eingesetzt werden.

Um eine möglichst hohe Transparenz vom Geländer zu erhalten gibt es einige Systeme für Ganzglasgeländer, dabei kann auf Pfosten verzichtet werden und nur das Glas ist im sichtbaren Bereich.

Alle Geländertypen können aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium hergestellt werden. Ebenfalls ist die farbliche Gestaltung durch pulverbeschichten beinahe grenzenlos. Im Aussenbereich werden unsere Stahlgeländer immer feuerverzinkt nach EN 1461.